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Personen, die in Stadt oder Landkreis Hildesheim als Heilpraktikerin/Heilpraktiker tätig werden wollen, brauchen eine beim Landkreis Hildesheim zu beantragende Erlaubnis. Die Antragstellerinnen/Antragsteller müssen das 25. Lebensjahr vollendet und mindestens einen Hauptschulabschluss erworben haben. Zudem müssen die Personen für die Tätigkeit nach ärztlichem Zeugnis geistig und körperlich geeignet sein und es darf kein gerichtliches oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen sie anhängig sein.

Die für die Erlaubniserteilung erforderliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt als schriftliche und mündliche Prüfung der Kandidatinnen/Kandidaten beim Gutachterausschuss für Heilpraktiker des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg -.

Für eine Zulassung zum „Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" oder zum „Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" erfolgt entsprechend ein eingeschränktes Prüfungsverfahren.

Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis:


Kontakt:

Franziska Berndt

409 - Gesundheitsamt

05121 309-7131
05121 309-95-7131
E-Mail schreiben
Kontaktformular

Weitere Informationen finden Sie unter: www.soziales.niedersachsen.de