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Datenschutz-Ordnungswidrigkeiten


Im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenverfahren findet das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) Anwendung. Ausführliche Informationen im Sinne des § 50 NDSG finden Sie in dem Datenschutz-Informationsschreiben. (Zurzeit in Überarbeitung)