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Besitz von Polioviren Anzeige

Volltext

Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Urheber

List-ID 845 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.08.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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