Landschaftsrahmenplan im Landkreis Hildesheim (1993)
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Fachgutachten des Naturschutzes auf regionaler Ebene.
Seine Aufgabe liegt neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung sämtlicher Schutzgüter, v. a. in der Benennung und räumlichen Darstellung von Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft.
Gemäß § 10 BNatSchG i. V. m. § 3 NAGBNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen.
Die Zuständigkeit für den Landkreis Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) liegt beim Umweltamt in dessen Funktion als Untere Naturschutzbehörde.
Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Der für den Landkreis Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) gültige LRP von 1993 kann in gedruckter Form im Umweltamt eingesehen werden oder steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung: