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Brandschutz, vorbeugender Brandschutz

Brandschutz

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) vom 18. Juli 2012 obliegen dem Landkreis Hildesheim die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im eigenen Wirkungskreis. Diese Aufgaben werden von dem/der Brandschutzprüfer/in des Landkreises Hildesheim wahrgenommen.

Beratung aller Bürger, Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen, Lagerplätzen sowie Transportieren und Umschlagen von brandgefährlichen Stoffen, weiterhin Ausrichten von Veranstaltungen mit vielen Menschen in baulichen Anlagen (Musik, Kunst, Sport) und im Freien (Jahrmärkte, Ausstellungs- und Verkaufsveranstaltungen) hinsichtlich des Brandschutzes.

Beratungen von Bauherren, Architekten und Fachplanern bei Bauplanungen zum vorbeugenden baulichen und betrieblichen Brandschutz.

Mitwirkung an Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungen, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse für brennbare Flüssigkeiten, Durchführung der Störfallverordnung, Eignungsfeststellungen nach Wasserrecht,  usw.)

Durchführung der Brandverhütungsschau gemäß § 27 NBrandSchG. Besichtigung und Überprüfung von Gebäuden und baulichen Einrichtungen zur Feststellung brandsicherheitlicher Zustände bzw. Mängel.

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