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Bürgerservice

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Beurkundungen

Im Amt 407 -Amt für Familie - können Sie folgende Urkunden aufnehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung (auch vorgeburtlich möglich)
  • Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vorgeburtlich möglich)
  • Unterhaltsurkunden

Die vorgenannten Beurkundungen können durch die Urkundsbeamten des Amtes 407  - Amt für Familie- vorgenommen werden. Sie sind kostenlos.

Die Beurkundungen werden während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung durchgeführt.

Beurkunden und Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständigkeiten Beistandschaften/Beurkundungen

Beistandschaften und Beurkundungen für die Orte Alfeld, Elze, Freden, Lamspringe und Leinebergland werden überwiegend durch die Sachbearbeiter in der Außenstelle in Alfeld übernommen. (31061 Alfeld, Ständehausstr. 1)
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus: Sollte das Kind noch nicht geboren sein, dann richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter

A, C-J, R

B + S

K-Q, T-Z


Beistandschaften und Beurkundungen für Bewohner aus den übrigen Gemeinden und der Stadt Hildesheim werden von den Sachbearbeitern in Hildesheim übernommen. (31134 Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Str. 3)
Wählen sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes aus: Sollte das Kind noch nicht geboren sein, dann richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter

A, D, H-J

B + M

C + S

E, F, G, P, Q

K + N

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