Windpark Gemarkung Störy und Gemarkung Hary/Windpark Harplage

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Antragsteller: wpd Windpark Nr. 751 GmbH & Co. KG

Vorhaben: Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA)

Standort: Stadt Bockenem, Gemarkung Störy, Flur 1, Flurstück 12; Flur 4, Flurstücke 19, 45, 31 und Flur 3, Flurstücke 6 und 7 sowie Gemarkung Hary, Flur 3, Flurstücke 21, 42 und Flur 4, Flurstücke 53 und 54

Aktenzeichen: (208) 32 30 30 – WK-4/10-26/01


Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG und gem. §§ 8 Abs. 1 und 10 Abs. 1der neunten Verordnung zum BImSchG (9. BImSchV) sowie gem. §§ 18 Abs. 1 und 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Firma wpd Windpark Nr. 751 GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 26.03.2027, zuletzt ergänzt am 11.06.2026, einen Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von acht WEA im Außenbereich der Stadt Bockenem, Gemarkungen Hary und Störy, eingereicht. Es ist geplant, acht WEA des Typs Nordex N 175, mit einer Nennleistung von je 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 179 m und einem Rotordurchmesser von 175 m im Windpark Harplage zu errichten. Die Anlagen sollen nach erteilter Genehmigung umgehend errichtet und in Betrieb genommen werden.

Mit der letzten Ergänzung vom 11.06.2026 sind die Antragsunterlagen vollständig im Sinne des §10 Abs. 3 S.1 BImSchG bzw. des §7 Abs. 1 und 2 der 9. BImSchV. Somit sind der Antrag sowie die dem Antrag beigefügten Unterlagen – abgesehen von den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach §10 Abs. 2 BImSchG – sowie die entscheidungserheblichen Empfehlungen und Berichte gemäß § 10 Abs. 3 und gem. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV nach dieser Bekanntmachung einen Monat zur Einsicht auszulegen.

Die genannten Unterlagen sind auf folgender Internetseite zugänglich gemacht:
www.landkreishildesheim.de/bekanntmachungenwindenergieanlagen


Die Unterlagen können zudem bei folgender Stelle eingesehen werden:

Landkreis Hildesheim

208 - Umweltamt

Raum 424

Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim

Montags 8.30 bis 15 Uhr
Dienstags 8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstags 8.30 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18 Uhr
Freitags 8.30 bis 12.30 Uhr

Voranmeldung telefonisch unter: 05121 309-4242
Voranmeldung per E-Mail unter: Immissionsschutz@landkreishildesheim.de

Es besteht außerdem die Möglichkeit, auf Wunsch eine leichtere Zugangsmöglichkeit zu bekommen.

Die Unterlagen sind einsehbar im Zeitraum von:
12.8.2026-12.9.2026

Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, ist diese Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind auch in dem zentralen UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp-verbund.de einzusehen.

Bis einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit gegenüber dem Landkreis Hildesheim (Untere Immissionsschutzbehörde) schriftlich oder elektronisch Einwendungen erheben. Die Frist zum Einlegen von Einwendungen endet mit Ablauf des 12.10.2026.

Danach sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderem privatrechtlichem Titel beruhen. Für diese steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß §10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Gemäß §16 Abs. 1 S.3 der 9. BImSchV soll bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragssteller diesen beantragt oder besondere Umstände vorliegen, die diesen erforderlich machen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß §10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. §10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin im Einzelfall anberaumt wird. Dieser wird gesondert bekanntgemacht.

Hildesheim, 5.8.2026
Landkreis Hildesheim
Der Landrat
Im Auftrag

Gollnick