Aktuelles aus dem Landkreis
Auf dieser Seite finden Sie alle Pressemitteilungen der Kreisverwaltung auf einen Blick. Wir informieren Sie hier regelmäßig über aktuelle Entscheidungen, Projekte, Veranstaltungen und wichtige Hinweise aus dem Landkreis Hildesheim. Die Meldungen sind chronologisch sortiert.
Landkreis und Bürgermeisterinnen sowie Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen einigen sich auf gemeinsames Vorgehen in der Finanzierung und Umsetzung der Ganztagsbetreuung
Auf den Landkreis Hildesheim kommt im nächsten Jahr eine weitere große Aufgabe zu: die so genannte Ganztagsbetreuung. Auf dieses Angebot besteht ab 1. August 2026 ein bundesgesetzlicher Anspruch für Kinder im Grundschulalter, die nach Klassenstufe aufsteigend bis zum Jahr 2029 für alle vier Klassenstufen gelten wird. Für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung sind zwei Seiten als Akteure entscheidend: zum einen der Landkreis als Träger der örtlichen Jugendhilfe und zum anderen die Kommunen als Träger der Grundschulen, die insbesondere die Bereitstellung und Unterhaltung der sächlichen und baulichen Voraussetzungen gewährleisten. Jetzt haben sich Landkreis und Vertretende der Kommunen auf die Finanzierung und einheitliche zukünftige Umsetzung der Aufgabe im Kreisgebiet geeinigt. Die verhandelte Vereinbarung wird im Konsens von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern getragen.
„Wir freuen uns sehr, dass wir in einer ausgesprochen konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu diesem für alle Seiten positiven Ergebnis gekommen sind“, sind sich Landrat Bernd Lynack und Rainer Block, Vorsitzender des NSGB-Kreisverbands Hildesheim und zugleich Sprecher der HVB im Landkreis Hildesheim sowie Bürgermeister der Stadt Bockenem, einig.
Die Vereinbarung soll nun den politischen Gremien des Landkreises zur Beschlussfassung vorgelegt und abschließend im Kreistag am 11. Dezember abgestimmt werden. Nach einem positiven Beschluss schließt sich die Abstimmung in den politischen Gremien der kreisangehörigen Kommunen an.
Worum geht es bei der Ganztagsbetreuung konkret und wie soll es umgesetzt werden?
Der gesetzlich verankerte Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 besteht an Werktagen in einem Umfang von täglich acht Stunden. Betroffen sind ab 1. August 2026 kreisweit etwa 2.500 Kinder der ersten Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/2030 wird sich die Zahl auf zirka 10.000 Kinder erhöhen, da dann alle vier Jahrgangsstufen den Anspruch geltend machen können. Die Betreuung soll außerhalb der Ferien durch Angebote der Ganztagsgrundschulen erfolgen (übergangsweise bis 2029 auch z.B. in Horten). Ab 1. August 2029 sollen alle kommunalen Grundschulen die Funktion der Ganztagsschule erfüllen und damit die Rechtsansprüche auf Betreuung sichergestellt werden können. In den Ferien haben sich mit der Vereinbarung die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bereit erklärt, in den die Städte und Gemeinden die örtlichen Angebote der Ferienbetreuung für ihre Bereiche zu organisieren. Dies kann beispielsweise über die Jugendpflege, freie Träger oder das Ehrenamt erfolgen. Der Landkreis wird hier in der Organisation unterstützend flankieren.
Welche Grundlage ist für die Ganztagsbetreuung erforderlich?
Hier kommt die verhandelte Vereinbarung zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen ins Spiel. Diese regelt die Aufgabenwahrnehmung im Auftrag des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Notwendig wird die Vereinbarung, weil die Aufgabe, für die der Landkreis gesetzlich zuständig ist, durch die Kommunen freiwillig wahrgenommen wird. Hinzu kommt, dass die Städte und Gemeinden Träger der Grundschulen sind und der Landkreis sonst keinerlei Möglichkeit hätte, in diesem Rahmen die Ganztagsbetreuung zu steuern. Die Vereinbarung soll nach positiver Beschlussfassung von Kreistag und jeweiligem Gemeinderat sowie Unterzeichnung ab dem 1. Februar 2026 in Kraft treten.
Welche finanziellen oder personellen Auswirkungen hat die Ganztagsbetreuung für den Landkreis?
Der Landkreis wird den Kommunen gemeinsam errechnete Budgets entsprechend der Kinderzahl sowie der tatsächlich angemeldeten Kinder in der Ganztagsbetreuung gewähren und Abschläge leisten. Darauf aufbauend werden dann die real entstandenen kommunalen Kosten zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung und Erfüllung der Rechtsansprüche erstattet – sowohl für die Betreuung außerhalb der Ferien als auch für die Ferienbetreuung. Dieses ist bis zur Höhe des errechneten Budgets möglich, eine Spitzabrechnung erfolgt im Nachgang der Schuljahre.
„Besonders die Ferienbetreuung wird für die Kommunen ein echter Kraftakt. Strukturen müssen neu geschaffen werden und belastbar sein, um als Partner der Kinder und Eltern dauerhaft und verlässlich agieren zu können“, so Frank Jürges, Verhandlungsführer der kommunalen Seite und Bürgermeister der Gemeinde Giesen.
Dafür setzt der Landkreis im Rahmen der Vereinbarung bis zum 31. Juli 2029 einen so genannten Aufbaufonds für kommunales Personal, insbesondere zur Organisation der Ferienbetreuung, auf. Daraus können sich Kommunen jährlich Personalkosten für eine zusätzliche halbe S12-Stelle auf Nachweis erstatten lassen. Vor diesem Hintergrund rechnet der Landkreis für das Haushaltsjahr 2026 mit einem maximalen Aufwand von etwa 1,9 Millionen Euro, welcher in den nachfolgenden Haushaltsjahren jedoch anwächst, da die weiteren Jahrgänge hinzukommen und die Anzahl der Kinder mit Rechtsanspruch sich demnach jährlich nahezu verdoppeln. Es ist aber abzuwarten, welche realen Kosten aufgrund der Abrechnung auf kommunaler Seite übrigbleiben und welchen Anteil das Land tragen wird.
„Die Aussicht, dass sowohl der Landkreis als auch alle 18 kreisangehörigen Kommunen das Thema Ganztagsbetreuung ab 2026 gemeinsam und im Einvernehmen angehen wollen und einen entsprechenden Vertrag abschließen wollen, ist ein starkes Zeichen der kommunalen Familie, sich
diesem schwierigen sowie organisatorischen und finanziell herausforderndem Thema zu stellen. Es müssen nun noch die entsprechenden politischen Beschlüsse auf Kreis- und Gemeindeseite abgewartet werden“, fasst Rainer Block zusammen. Und Landrat Bernd Lynack ergänzt: „Der Landkreis Hildesheim dürfte mit der geplanten Vereinbarung landesweit auch ein Vorreiter sein. Mit der Regelung können wir auch Planungssicherheit geben – ein wichtiges Signal an alle Beteiligten und insbesondere auch an die Eltern.“
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