Aktuelles aus dem Landkreis

Auf dieser Seite finden Sie alle Pressemitteilungen der Kreisverwaltung auf einen Blick. Wir informieren Sie hier regelmäßig über aktuelle Entscheidungen, Projekte, Veranstaltungen und wichtige Hinweise aus dem Landkreis Hildesheim. Die Meldungen sind chronologisch sortiert.

Neuer Rettungsdienstbedarfsplan: Innenministerium bestätigt das Vorgehen des Landkreises

Pressemitteilung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.6.2025 den neuen Rettungsdienstbedarfsplan des Landkreises beschlossen. Bereits vor der Beschlussfassung im Kreistag wurde der neue Rettungsdienstplan politisch und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und die Debatte hält nach wie vor an. Kritiker befürchten keine Verbesserung der Eintreffzeiten am Einsatzort, sondern eine Verschlechterung. Insbesondere die CDU-Kreistagsfraktion stellt den neuen Plan immer wieder in Frage und hat sich in mehreren Eingaben an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digita-lisierung als Aufsichtsbehörde des Landkreises gewandt. Nun macht das Innenministerium in seiner Antwort an die Fraktion, die auch dem Landkreis vorliegt, deutlich: Die Auffassung des Landkreises, mit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan den Erreichungsgrad der Hilfsfrist und den Ein-satz von Rettungsmitteln bedarfsgerecht zu optimieren, wird bestätigt. Einzig eine Formalie in der Beschlussfassung über die Vergabe der Interimslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplan am 1. Juli wird kritisiert.

Was ist der Kern des neuen Rettungsdienstbedarfsplans?

Im Rettungsdienst ist eine gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten festgelegt, innerhalb derer ein Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen muss. Diese Hilfsfrist soll – bezogen auf alle Einsätze im Jahr – zu 95 Prozent erreicht werden. Dies trifft im Landkreis bislang jedoch nur zu 88,4 Prozent zu.

Mit dem neuen Konzept wird angestrebt, den prozentualen Erreichungsgrad der Hilfsfrist von 15 Minuten zu optimieren. Um dies zu erreichen, wird künftig auf den generellen Einsatz von so genannten Mehrzweckfahrzeugen verzichtet und stattdessen werden Fahrzeuge sowie Personal zielgerichtet eingesetzt. Das bedeutet: Rettungswagen können vorrangig für die Notfallrettung einge-setzt werden und sind nicht mehr – wie bisher häufig – in weniger dringenden Einsätzen gebunden. Hinzu kommen künftig die Optimierung der Rettungsdienstbereiche und des Fahrzeugeinsatzes.

Diese Umstellung von der bisherigen Strategie der Mehrzweckfahrzeuge betrachtet das Innenministerium als „nachvollziehbar und begründet und eine durchaus übliche Reaktion auf die Verän-derungen im Rettungsdienst.“ Und weiter: „Der Rettungsdienst wird häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung […] darstellen und dies bindet Rettungsmittel und Rettungsdienst-personal. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und insbesondere die Rettungswagen vorrangig für die Notfallrettung einsetzen zu können, ist es sinnvoll, die Rettungsmittel auch einsatzorientiert zu disponieren.“ Der Landkreis hat also aus der gegenwärtigen Situation die richtigen Konsequenzen abgeleitet.

Was bemängelt das Innenministerium?

Bis der neue Rettungsdienstbedarfsplan zum 1. Juli in Kraft tritt, bleibt zwischen 1.1. und 30.6.2026 der bisherige Plan bestehen. Allerdings laufen die Verträge der bisher beauftragten Hilfsorganisationen zum 31. Dezember 2025 aus. Um die Lücke von sechs Monaten zu schließen, war eine erneute Beauftragung notwendig. Deren Ausschreibung und die Vergabeentscheidung der Interimslösung wurde im Kreisausschuss beschlossen – leider ein formaler Fehler, denn der Beschluss hätte im Kreistag gefasst werden müssen und ist nun nachzuholen. Dies ist für die Kreistagssitzung am 27. November vorgesehen und der Landkreis geht davon aus, dass die Kreistagsabgeordneten im Interesse der Bevölkerung ihre Zustimmung zur Interimslösung erteilen.
Durch den formalen Fehler ist die Beauftragung aber nicht rechtswidrig und auch nicht unwirksam. Auch die rechtsverbindlichen Aufträge an Dritte bleiben wirksam, d. h. die bereits unterschriebenen Verträge haben Bestand.

Fazit

„Die Stellungnahme des Innenministeriums ist für uns von großer Bedeutung, da sie bestätigt, dass wir mit dem neuen Konzept den richtigen Weg gehen, um die Notfallversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Der Vorwurf, mit dem neuen Konzept die Gesundheit oder das Leben von Menschen aufs Spiel zu setzen, ist aus unserer Sicht abschließend entkräftet. Durch ein Controlling werden wir sehr genau beobachten, ob und wie sich die angestrebte Erreichung der Hilfsfrist verbessert, und wir können im Bedarfsfall zielgerichtet an den richtigen Stellschrauben drehen“, so Erste Kreisrätin Evelin Wißmann.

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen