Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten

Volltext

Sie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte und noch nicht beschiedene Förderabgabeerklärung für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Dann können Sie Ihren Antrag noch korrigieren.

Berechnung der Förderabgabe

Je nachdem, welchen Bodenschatz Sie gewinnen, erhebt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unterschiedliche Abgabensätze für die Förderabgabe:

Die Abgabensätze für die Förderung wird in der Landesverordnung über die Feldes- Und Förderabgabe festgelegt. Diese können für jeden Erhebungszeitraum variieren.

Befreiung von der Förderabgabe

Die Förderabgabe fällt derzeit nicht an für

Schwefel

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum Gewinnen von Bodenschätzen.
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im innerhalb Ihres Bewilligungsfeldes.
  • Zur Festsetzung und Bezahlung der Förderabgabe müssen Sie zunächst eine Förderabgabevoranmeldung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) abgeben und darin gegebenenfalls die Höhe der Abschlagszahlung schätzen. Sie können sich von der Pflicht zur Abgabe einer Förderabgabevoranmeldung befreien lassen, wenn
    • die Förderabgabe eines Kalenderjahres voraussichtlich nicht mehr als 30.000 Euro betragen wird und
    • Sie dies dem LBEG  Onlinesystem zur Abgabe von Voranmeldungen/Erklärungen zur Förderabgabe anzeigen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags »Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme« und vor Erhalt der Festsetzung der Förderabgabe von der Behörde stellen. 



  • 25 Tag(e)
    • Sie müssen die vierteljährliche Förderabgabevoranmeldung bis zum 25. Tag nach Quartalsende einreichen. Die Förderabgabeerklärung für das vorausgegangene Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. September eines jeden Jahres abgeben und die Förderabgabe entrichten. Die zuständige Behörde kann die Frist zur Abgabe der Förderabgabeerklärung aus wichtigem Grund verlängern.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung der Förderabgabeerklärung online über die Plattform »BergPass« oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen. 
Wenn Sie die Erklärung online über die Plattform »BergPass« beantragen möchten: 

  • Rufen Sie die Online-Plattform »BergPass« auf und melden Sie sich an. 
    • Für die Anmeldung benötigen Sie ein »Mein Unternehmenskonto« oder eine BundID.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weiterer Ablauf:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Änderung der Förderabgabenerklärung und die eingereichten Unterlagen. 
  • Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. 
  • Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. 
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen gegebenenfalls mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)