Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
Urheber
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Zuständige Stelle
Zuständig für die Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen sowie die Führung einer Beistandschaft ist das örtlich zuständige Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine Besonderheiten