Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten

Urheber

Zuständige Stelle

Zuständig für die Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen sowie die Führung einer Beistandschaft ist das örtlich zuständige Jugendamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine Besonderheiten