Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen

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Zuständige Stelle

Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Rechtsbehelf

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz sieht bei positivem Abschluss die Erteilung einer Vorabzustimmung zur Visumerteilung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung vor.

Bei der Vorabzustimmung handelt es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren und keinen Verwaltungsakt. Daher sind gegen eine Versagung der Vorabzustimmung keine förmlichen Rechtsmittel möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben