Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung

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Wenn Sie als Schlachtbetrieb mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich

schlachten oder Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen,

betäuben oder entblute

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben