Bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung melden

Volltext

Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II

Voraussetzungen

Die bevorstehende Schließung einer erlaubnispflichtigen Einrichtung.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich die bevorstehende Schließung der Einrichtung anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die betriebserlaubniserteilende Stelle, das Niedersächsische Landesjugendamt, Fachbereich II.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde (Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II) sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Meldung ist formlos möglich.

Rechtsgrundlage(n)

§ 47 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium