Bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung melden
Volltext
Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II
Voraussetzungen
Die bevorstehende Schließung einer erlaubnispflichtigen Einrichtung.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich die bevorstehende Schließung der Einrichtung anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bitte an die betriebserlaubniserteilende Stelle, das Niedersächsische Landesjugendamt, Fachbereich II.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde (Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II) sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Meldung ist formlos möglich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 47 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Kultusministerium