Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte [WBK]) als schießsportliche Vereine beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Teaser
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben