Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte [WBK]) als schießsportliche Vereine beantragen

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Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben