Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Teaser
Wenn Sie als einzelne Person Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Zuständige Stelle
In Niedersachsen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben