Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Ihr Wohnort

Urheber

Teaser

Wenn Sie als einzelne Person Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Zuständige Stelle

In Niedersachsen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben