Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken beantragen

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Sie wollen Hunde zu Schutzzwecken ausbilden? Sie wollen Hunde für den Personenschutz oder zum Schutz von Gebäuden ausbilden oder wollen eine Einrichtung zum Halten solcher Hunde eröffnen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben