Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erlaubnis

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Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Voraussetzungen

Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

Räume und Ausstattungen, sowie eingesetzte Materialien, welche im direkten Zusammenhang mit der beantragten Erlaubnis stehen, müssen die aktuellen tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllen.

Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.