Erschwernisausgleich für Dauergrünland beantragen
Volltext
Der Erschwernisausgleich für Dauergrünland wird Ihnen gewährt, wenn Sie Flächen landwirtschaftlich zur Pflanzenproduktion oder Nutztierhaltung nutzen und Ihnen die Nutzung durch eine der folgenden Faktoren erschwert wird:
- In einer Naturschutzgebietsverordnung geregelte Gebote und nicht mit einem Erlaubnisvorbehalt versehene Verbote
- Im Nationalpark »Harz (Niedersachsen)« das Gesetz über den Nationalpark »Harz (Niedersachsen)«
- Im Nationalpark »Niedersächsisches Wattenmeer« das Gesetz über den Nationalpark »Niedersächsisches Wattenmeer«
- Im Gebietsteil C des Biosphärenreservats »Niedersächsische Elbtalaue« das Gesetz über das Biosphärenreservat »Niedersächsische Elbauetal« (NElbtBRG)
Außerdem wird Ihnen der Erschwernisausgleich in einem gesetzlich geschützten Biotop gewährt, wenn Ihnen die Nutzung durch eine Rechtsvorschrift oder Anordnung zum Schutz des gesetzlich geschützten Biotops wesentlich erschwert wird.
In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass Sie rechtmäßig und nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft handeln.
Die Höhe des Erschwernisausgleichs wird nach einer Punktetabelle berechnet, beträgt allerdings im Falle einer Gewährung mindestens 150 Euro und wird Ihnen als bewirtschaftende Person gewährt.
Ansprechpunkt
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Voraussetzungen
Die zu fördernden Flächen dürfen nicht an
- Der Nordsee oder
- Den tidebeeinflussten Flussläufen
ohne Schutz vor Überflutungen oder Hochwasser liegen.
Wenn Sie bereits eine Entschädigung für die betroffenen Flächen im Bereich Naturschutz - und Landschaftspflege erhalten, ist der Erschwernisausgleich für dieselbe Fläche nicht möglich. Außerdem ist die Förderung ausgeschlossen, wenn die Fläche in Besitz eines Zoos in öffentlicher Hand ist.
Formulare
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erschwernisausgleich
Kosten
nicht angegeben
Frist
Vom 15. März bis zum 15. Mai des Kalenderjahres kann der Antrag auf Gewährung des Erschwernisausgleichs gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Der Erschwernisausgleich für Dauergrünland wird Ihnen jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Er wird immer in dem auf das Antragsjahr folgende Kalenderjahr ausgezahlt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erschwernisausgleich müssen Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen .
Die Einreichung muss innerhalb von drei Monaten
- nach Inkrafttreten der Vorschrift zum Schutz des Naturschutzgebietes, des Nationalparks oder des Biosphärenreservats, die die Erschwernis begründet
- nach Bekanntgabe über die Eintragung des Biotops in ein Verzeichnis oder, wenn eine solche Bekanntgabe nicht vorliegt, nach Mitteilung oder Erteilung der Auskunft
- nach dem Wegfall eines Grundes, der die Gewährung des Erschwernisausgleichs zuvor ausgeschlossen hat
erfolgen. Für die Folgejahre muss der Antrag bis zum 15. Mai des Kalenderjahres eingegangen sein, für das der Erschwernisausgleich beantragt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland - EA-VO-Dauergrünland)
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf in Form eines Widerspruchs gegen den Bescheid kann bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz