Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Unverzüglich nach Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz