Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Volltext
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.
Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.
Voraussetzungen
- Sie sind im Aal-Register als Person registriert.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung über die Aufgabe der erwerbsmäßigen Aalfischerei mit folgenden Angaben:
- Name,
- Anschrift,
- Angabe, ob die Aufgabe die Küstenfischerei, die Binnenfischerei oder beide Bereiche betrifft.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
- Unverzüglich nach Aufgabe der erwerbsmäßigen Aalfischerei.
Bearbeitungsdauer
Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Anzeige.
Verfahrensablauf
- Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz