Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Frist
- 1 — 3 Jahr(e)
- Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Mobiler-ICT-Karte sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen. Die Mobiler-ICT-Karte wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Aufenthalt darf bei Führungskräften und Spezialisten jedoch drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer des Transfers erreicht wurde. Die Mobiler-ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt. Widerspruchsfrist: 1 Monat