Verpflichtungserklärung abgeben
Urheber
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Zuständige Stelle
Zuständig für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde (Landkreis oder größere Stadt) am Wohnort der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben