Verpflichtungserklärung abgeben

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Urheber

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Zuständige Stelle

Zuständig für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde (Landkreis oder größere Stadt) am Wohnort der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben