Waffenschein verlängern

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Urheber

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Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Waffenbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
 

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben