Überwachung nach dem Hebammengesetz

Alle im Landkreis Hildesheim tätigen Hebammen und Entbindungspfleger müssen bei Beginn der Berufsausübung die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Zudem müssen sie dem Gesundheitsamt jährlich die Anzahl der außerklinisch geleiteten Geburten und die Teilnahme an der Qualitätssicherung sowie alle drei Jahre die Teilnahme an geeigneten beruflichen Fortbildungsveranstaltungen schriftlich mitteilen.

Hebammen im Landkreis

Eine aktuelle Liste der im Landkreis Hildesheim tätigen Hebammen und Entbindungspfleger finden Sie rechts nebenstehend.

Eine kartenbasierte Darstellung der Standorte der Hebammen finden Sie auf der sogenannten Familienkarte der Frühen Hilfen.

Sollten Sie Probleme bei der Suche nach einer Hebamme haben, hilft Ihnen die Familienhebammen-Zentrale Hildesheim gerne weiter. Sie finden die Familienhebammen-Zentrale Hildesheim in der Osterstraße 51a, 31134 Hildesheim, direkt im Levana e.V. Haus.