Gesundheitsgefahr Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupe beim Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Durch mildere Winter infolge der klimatischen Veränderungen wird seine Verbreitung in unserer Region begünstigt. Im Landkreis Hildesheim ist der Eichenprozessionsspinner aktuell noch nicht flächendeckend verbreitet und tritt bislang nur sehr vereinzelt auf.
Wann tritt die Raupe des Eichenprozessionsspinners auf?
Die Raupe tritt mit dem Beginn der Vegetationszeit im April/Mai auf. Bis zu ihrer Verpuppung im Juni/Juli durchläuft sie sechs Larvenstadien. Das gesundheitliche Risiko durch die Raupe ist somit etwa von Mai bis August am höchsten.
Woran erkenne ich die Raupen?
Die Raupe des Eichenprozessionsspinners findet sich – wie der Name schon andeutet – vornehmlich auf Eichen, aber auch vereinzelt auf anderen Baumarten. Die Raupen werden bis zu fünf Zentimeter lang. Die Tiere sind zunächst gelblich-braun gefärbt, später nehmen sie eine bläulich-schwarze Färbung an. Die dunkle, breite Rückenlinie der Raupen ist stark behaart und mit rotbraunen Warzen versehen.
Die Raupe lebt in Familienverbänden zusammen, die im „Gänsemarsch“ auf Nahrungssuche gehen. Im fortgeschrittenen Alter legen die Raupen Gespinstnester am Stamm oder in Astgabelungen an.
Warum ist die Raupe für die Gesundheit gefährlich?
Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen winzige, kaum sichtbare Brennhaare aus. Die Haare sind mit Widerhaken versehen und beinhalten das Nesselgift Thaumetopoein. Sie brechen leicht und können durch den Wind über weite Strecken transportiert werden. Die Haare können sich im Unterholz bzw. im Bodenbewuchs lagern und so auch noch über längere Zeit ein Risiko darstellen. Gleiches gilt für die Haare, die in den Gespinstnestern zurückbleiben.
Durch den Hautkontakt mit den Brennhaaren kann eine allergische Reaktion ausgelöst werden. Die Folge sind unangenehmer Juckreiz und Hautentzündungen (z. B. insektenstichähnliche Flecken oder Nesselsucht). Gelangen die Haare in die Augen, kommt es zu Augenreizungen. Werden die Brennhaare eingeatmet, kommt es hingegen häufig zu einer Reizung der oberen Atemwege oder im Extremfall bis hin zu Atemnot. Weitere allgemeine Symptome sind z. B. Fieber oder Schwindel.
Wer ist besonders gefährdet?
Ein hohes gesundheitliches Risiko besteht besonders für Menschen, die viel Zeit in Wäldern verbringen, wie z. B. Menschen, die in Forst- oder Landschaftspflegebetrieben arbeiten. Auch sollten Personen, die sich auf Freizeit- und Grünanlagen (Parks, Sportplätze, Kinderspielplätze etc.) aufhalten, vorsichtig sein.
Was ist bei Beschwerden zu tun?
- An betroffenen Hautstellen sollte nicht gekratzt werden; Hautstellen/Augen sollten gründlich mit Wasser gewaschen/ ausgespült werden
- Nach Kontakt sollte gründlich geduscht und kontaminierte Kleidung gewaschen werden
- Die Beschwerden klingen nach einigen Tagen ab; bei Bedarf kann eine milde Creme mit Menthol auf die Haut aufgetragen werden
- Bei starken Beschwerden sollte ärztlicher Rat hinzugezogen, bei Atemnot der Rettungsdienst alarmiert werden
Wie kann man sich präventiv schützen?
- Befallene Gebiete und ggf. abgesperrte Bereiche meiden
- Raupen und Gespinstnester nicht berühren
- Alle Körperflächen (Nacken, Arme, Beine etc.) beim Aufenthalt in betroffenen Gebieten bedecken
- In der Nähe von befallenen Bäumen nicht auf den Boden setzen
- Der Deutsche Wetterdienst bietet ein Frühwarnsystem an, das basierend auf Wetterdaten die potenzielle, regionale Entwicklung der Populationsdichte abschätzt (keine Angabe über tatsächliches Vorkommen!)
Was ist bei Befall zu tun?
Trotz gesundheitlicher Gefahr durch die Brennhaare der Raupen gilt es zu beachten, dass der Baumbefall ein natürliches Phänomen darstellt, das mit dem Schlüpfen der Falter ab August zurückgeht. Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten sind daher nur bei stärkerem Befall sinnvoll. An Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr wie Schulen, Kindergärten, Freizeitanlagen oder Krankenhäusern sollte hingegen ein deutlicher Befall sachgerecht bekämpft werden, um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen.
Verantwortlich sind auf Privatgrundstücken die jeweiligen Eigentümer*innen, bei öffentlichen Flächen hingegen die jeweilige Kommune. Eine generelle gesetzliche Melde- und Entfernungspflicht für Eichenprozessionsspinner gibt es nicht, insofern von dem Befall keine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht. Eichenprozessionsspinner sollten ausschließlich durch entsprechendes Fachpersonal entfernt werden!
Stand Juli 2026 / Quellen: siehe Externe Links