Wenn Sie Unterstützung bei Unterhalt oder Vaterschaft brauchen
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Amts für Familie des Landkreises Hildesheim. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft und/oder
- die Berechnung und Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zu a: Sollte der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen, kann das Amt für Familie einen Antrag auf gerichtliche Vaterschaftsfeststellung stellen.
Zu b: Das Einkommen der/des Unterhaltspflichtigen wird überprüft. Die Einkommensbelege werden ausgewertet und es wird eine Unterhaltsberechnung erstellt. Der ermittelte Unterhalt wird nach Möglichkeit tituliert und auch durchgesetzt. Sollte der/die Unterhaltspflichtige nur eingeschränkt leistungsfähig sein, sollte in jedem Fall ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Für Elternteile aus dem Landkreis Hildesheim ist das Amt für Familie das zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Amt für Familie. Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist
Beginn bzw. Ende der Beistandschaft
Mit Eingang des Antrages wird das Amt für Familie sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, spätestens aber bei Volljährigkeit des Kindes.