Fachliche Beratung zum Kinderschutz

Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung und hierbei möchten wir Sie unterstützen. Wenn Sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen oder unsicher sind, wie Sie eine Situation einschätzen sollen, stehen Ihnen im Landkreis Hildesheim zwei spezialisierte Anlaufstellen zur Verfügung.

Wichtig:
Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten frühzeitig an die zuständige Fachberatung oder die Fachstelle Kinderschutz. Gemeinsam sorgen wir für den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Fachberatung Kinderschutz - für Kita und Kindertagespflege

Kinder können mit unterschiedlichen Belastungen in die Kindertagesbetreuung kommen, etwa durch körperliche oder seelische Gewalt, Vernachlässigung oder andere familiäre Krisen. Die Beratung im Kinderschutz betrifft alle Themen innerhalb der Kindertageseinrichtung und umfasst auch den institutionellen Kinderschutz.

Die Fachberatung Kinderschutz unterstützt als insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz insbesondere bei diesen Punkten:

  • Einrichtungsleitungen und pädagogische Fachkräfte der kommunalen und freien Kitas im Landkreis Hildesheim
  • Träger der Kindertageseinrichtungen bei besonderen Fragestellungen
  • Horte, Spielkreise, Elterninitiativen
  • Kindertagespflegepersonen im Landkreis und in der Stadt Hildesheim

Unser Angebot

  • vertrauliche Beratung bei Sorgen um ein Kind
  • Gefährdungseinschätzung und Hilfestellung zum weiteren Vorgehen
  • Beratung bei institutionellen Kinderschutzkontexten
  • Unterstützung bei Fragen zum institutionellen Kinderschutz
  • Fortbildung zu besonderen Themen im Kinderschutz

Fachstelle Kinderschutz - für Fachkräfte und Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger

Stehen Sie (neben-) beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder sind Sie Berufsgeheimnisträger bzw. -trägerin und haben Fragen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung?

Dann haben Sie einen Beratungsanspruch gemäß 4 KKG bzw. §8b SGBVIII.

Zusammen schätzen wir die von Ihnen geschilderte Situation ein und entwickeln gemeinsam individuelle Handlungsstrategien. Zudem informieren wir über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Adressatinnen und Adressaten.

Sollte sich in der Beratung der Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung verhärten, unterstützen wir Sie, eine Meldung gemäß §8a SGB VIII zu tätigen.