Erlaubnis für Privatkrankenanstalten
Wer eine Privatkranken- oder Privatnervenklinik betreiben möchte, benötigt eine behördliche Konzession.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit
- Nachweis ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patient*innen
- Geeignete Räumlichkeiten
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 40.
Rechtsgrundlagen
- § 34b Gewerbeordnung (GewO)