Erlaubnis für Privatkrankenanstalten

Wer eine Privatkranken- oder Privatnervenklinik betreiben möchte, benötigt eine behördliche Konzession.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit
  • Nachweis ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patient*innen
  • Geeignete Räumlichkeiten

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 40.

Rechtsgrundlagen

  • § 34b Gewerbeordnung (GewO)