Spielhallen betreiben: Voraussetzungen und Erlaubnis
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Neben Zuverlässigkeit und Sachkunde müssen auch Räumlichkeiten und Zertifizierungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen oder Teil eines Unternehmens, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit
- Geeignete Räumlichkeiten
- Nachweis der Zertifizierung
- Nachweis der Sachkunde (IHK)
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 57.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG)