Versteigerergewerbe anmelden
Wer gewerbsmäßig bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis.
Versteigern bedeutet, innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung eine Mehrzahl von Personen aufzufordern, eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben. Diese Personen geben im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestgebot, Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber ab. Der Versteigerer nimmt das höchste Gebot im eigenen oder fremden Namen an. Demzufolge muss jeder Bieter die Gebote der anderen Bieter kennen, um diese dann sofort überbieten zu können.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 40.
Rechtsgrundlagen
- § 34b Gewerbeordnung (GewO)