Messen, Ausstellungen & Märkte: Vielfalt unter einem Dach

Für Messen, Ausstellungen und Märkte benötigen Sie eine offizielle Festsetzung durch die zuständige Behörde, damit Ihre Veranstaltung rechtlich abgesichert ist.

Bitte nutzen Sie das Antragsformular (siehe Dokumente).

Messen

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Austellenden das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Damit Ihnen die Festsetzung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder Leitung
  • kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit & Ordnung

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hildesheim.

Ausstellungen

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Austellenden ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Damit Ihnen die Festsetzung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder Leitung
  • kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit & Ordnung

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hildesheim.

Großmärkte

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäuferinnen bzw. -verkäufer, gewerbliche Verbraucher und Verbraucherinnen oder Großabnehmer bzw. - abnehmerinnen vertreibt.

Damit Ihnen die Festsetzung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder Leitung
  • kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit & Ordnung

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hildesheim.

Spezial- und Jahrmärkte

Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden bestimmte Waren feilbieten.

Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden Waren aller Art feilbieten.

Damit Ihnen die Festsetzung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder Leitung
  • kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit & Ordnung

Die Zuständigkeit liegt beider Stadt Hildesheim und der Stadt Alfeld (Leine) und außerhalb dieser Städte beim Landkreis Hildesheim.

Die Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes verpflichtet den Veranstalter bzw. die Veranstalterin zur Durchführung der Veranstaltung.

Wochenmärkte

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten:

  • Lebensmittel im Sinne des § 67 Gewerbeordnung
  • Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
  • Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 40.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 64 - 71b Gewerbeordnung (GewO)