So bekommen Sie Ihren Jagdschein
Wer im Landkreis Hildesheim jagen möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Dieser weist die Jagdberechtigung nach, regelt unterschiedliche Jagdscheinarten und stellt sicher, dass die Jagdausübung rechtssicher und verantwortungsvoll erfolgt. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind.
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Es gibt vier verschiedene Arten von Jagdscheinen:
1. Jahresjagdschein
Der Jahresjagdschein ist der „normale“ Jagdschein, welcher in den meisten Fällen benötigt wird.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
2. Jugendjagdschein
Der Jugendjagdschein ist eine beschränkte Variante des Jahresjagdscheins und wird Personen erteilt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
3. Falknerjagdschein
Der Falknerjagdschein wird zur Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) benötigt.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Falknerprüfung
4. Tagesjagdschein
Der Tagesjagdschein wird in der Regel von Personen beantragt, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit die Jagd ausüben möchten.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung oder eines ausländischen Jagdscheins
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Landkreis Hildesheim
5. Ausländerjahresjagdschein
Der Jahresjagdschein für Ausländerinnen/Ausländer wird von Personen beantragt, die keine Deutschen im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz sind und regelmäßig in Deutschland jagen möchten. Sollte die Jagd in Deutschland nur an wenigen Tagen im Jahr ausgeübt werden, kann auch ein Tagesjagdschein beantragt werden.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit & Eignung (übersetztes beglaubigtes Führungszeugnis des Herkunftslandes)
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten anerkannten Jägerprüfung
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Landkreis Hildesheim
Um die Jagd ausüben zu dürfen, müssen Sie neben einem gültigen Jagdschein zudem jagdausübungsberechtigt oder zur Jagd befugt sein, im Sinne des § 1 Niedersächsisches Jagdgesetz.
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 100.
Rechtsgrundlagen
- §§ 15, 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 22 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)