Wildtiere auf dem eigenen Grundstück

Im Landkreis Hildesheim kommen verschiedene Wildtiere vor, die auch im städtischen Raum anzutreffen sind. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück regelmäßig Wildtiere antreffen und Fragen dazu haben oder Unterstützung benötigen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Grundsätzlich ist jede Grundeigentümerin/Grundeigentümer selbst für das eigene Grundstück verantwortlich. Im städtischen Raum, der auch befriedeter Bezirk genannt wird, ruht die Jagd. Daher gibt es dort auch keine Jäger*innen, die für die Bejagung von Wildtieren zuständig sind. Auch die Jagdbehörde ist in diesen Fällen nicht zuständig.

Grundeigentümerinnen/Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte der Grundstücke im städtischen Raum dürfen jedoch Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Dachse, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen. Dies gilt nur für Personen, die über einen gültigen Jagdschein verfügen. Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein, können Sie nur eine Jägerin oder einen Jäger mit dem Fang oder der Tötung beauftragen. 

Bei den Wildtieren ist zwischen kranken und gesunden Tieren zu unterscheiden.

a) Kranke oder krank wirkende Wildtiere

Sollten die Tiere einen kranken Eindruck machen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Veterinäramt.

b) Gesunde Wildtiere

Sollten die Tiere einen gesunden Eindruck machen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  1. Wildtiere fühlen sich oft von Müll und Abfällen angezogen. Wenn Sie diese entfernen oder unzugänglich aufbewahren, könnten die Tiere schnell das Interesse an Ihrem Grundstück verlieren. Einzelheiten können Sie dem Merkblatt zum Umgang mit Waschbären (siehe Dokumente) entnehmen.
  2. Wenn Sie nicht selbst über einen gültigen Jagdschein verfügen, aber eine Jägerin/einen Jäger kennen, können Sie diese Person mit dem Fang und der Tötung der Wildtiere beauftragen.
  3. Sollten Sie keine Jägerin/Jäger kennen, können Sie sich an die Jagdbehörde wenden. Diese verfügt über eine Liste von freiwilligen Jägerinnen und Jägern. Die Jagdbehörde wird Ihre Kontaktdaten an die Freiwilligen weitergeben, mit der Bitte, dass diese Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Die Jagdbehörde vermittelt lediglich den Kontakt. Aufwandsentschädigungen und andere Absprachen sind direkt mit den Freiwilligen abzuklären.