Großer Waffenschein für erlaubnispflichtige Waffen

Das Führen scharfer, erlaubnispflichtiger Waffen setzt einen Großen Waffenschein voraus. Die Erteilung ist an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen führen möchten, benötigen Sie einen „Großen“ Waffenschein“. Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubt Ihnen der Kleine Waffenschein.

An die Erteilung eines „Großen“ Waffenscheins werden sehr hohe gesetzliche Anforderungen gestellt, welche nur in wenigen Fällen erfüllt werden können.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit & Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Verteidigungsschießen
  • Nachweis des Bedürfnisses (gefährdete Person oder Bewachungsunternehmen)

Um eine kostpflichtige Ablehnung des Antrags zu vermeiden, wenden Sie sich bitte VOR der Antragstellung an die Waffenbehörde.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 109.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 4, 10 Waffengesetz (WaffG)