Ukraine: Informationen & Hilfe
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Informationen für Geflüchtete
Корисна інформація для біженців з України
Wenn Sie mit einem gültigen ukrainischen Pass eingereist sind und Ihren Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung selbst sicherstellen, dürfen Sie sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten und müssen sich weder beim Einwohnermeldeamt noch bei der Ausländerbehörde anmelden.
Wenn Sie durch private Kontakte oder Initiativen bereits eine Unterkunft im Landkreis Hildesheim gefunden haben und staatliche Hilfe benötigen - z.B. monatliche Geldleistungen für den Lebensunterhalt, Kosten für die private Unterbringung (Nebenkostenanteile oder mietähnliche Beträge) oder eine Gesundheitsversorgung -, müssen sich bei der zuständigen Ausländerbehörde beim Landkreis – für das Stadtgebiet Hildesheim bei der Stadt - anmelden.
Unter nachfolgendem Link können Ukraine-Flüchtlinge direkt einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde digital beantragen inkl. aller notwendigen Angaben und Nachweise.
Wenn Sie einen Corona-Test benötigen, gibt es hier eine Übersicht über Teststellen im Landkreis:
www.landkreishildesheim.de/testangebote
Список адрес для тестів (Liste der Teststellen auf Ukrainisch)
Da die Anlaufbescheinigungen, die vor dem 24.3.2022 beim Landkreis ausgestellt wurden, nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen und den Inhaber*innen nicht alle vorgesehenen Möglichkeiten eröffnen (Erwerbstätigkeit, Integrationskursteilnahme u.a.), können diese nach der folgenden Vorgehensweise gegen Fiktionsbescheinigungen getauscht werden:
Die Inhaber*innen senden die Anlaufbescheinigung auf dem Postweg an:
Landkreis Hildesheim
913 Migration, Integration und Demographie
Ausländerbehörde
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Dabei ist die Nennung der Adresse für die Rücksendung der Fiktionsbescheinigung zwingend anzugeben!
Hilfsmöglichkeiten
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte für das Kreisgebiet an integration@landkreishildesheim.de und für die Stadt an Meike Biskup, Telefon: 301-4322, E-Mail m.biskup@stadt-hildesheim.de oder an Rosa Grave, Telefon 301-4274, E-Mail r.grave@stadt-hildesheim.de
Wenn Sie Wohnraum im Kreisgebiet zur Verfügung stellen möchten, dann wenden Sie sich bitte an oe913wohnraum@landkreishildesheim.de und innerhalb des Stadtgebiets an soziales@stadt-hildesheim.de.
Schauen Sie gern in die FAQs zur Vermietung von Wohnraum für Ukrainer*innen und erste Alltagsfragen
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Amt für Migration, Integration und Demographie des Landkreises, Telefon: 05121 309-3561, E-Mail integration@landkreishildesheim.de oder an die Stadt Hildesheim, Telefon: 05121 301-4343, E-Mail soziales@stadt-hildesheim.de wenden.
Sozialleistung
Seit dem 1.6.2022 ist das Jobcenter für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zuständig. Alle Informationen finden Sie hier.
Kindergarten und Schule
Download:
Angebote und Unterstützung in Kitas und Schulen (FAQs):
Das Nds. Kultusministerium hat eine Zusammenfassung aktueller Informationsblätter zur Verfügung gestellt, die in ukrainischer Sprache das System von Schulen und Kita in Niedersachsen erläutern:
Corona-Schutz
Testen:
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Anspruch auf Testung nach den aktuellen Bestimmungen. Die Bestimmungen gelten auch für Geflüchtete aus der Ukraine.
Hier finden Sie eine Liste der Teststellen im Landkreis Hildesheim:
Список адрес для тестів (Liste der Teststellen auf Ukrainisch)
Impfung:
Інформація про вакцинацію від Covid (Informationen zur Covid Impfung auf Ukrainisch)
Weitere Informationen:
Hotlines:
Die Landesaufnahmebehörde hat eine Hotline eingerichtet zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinische Versorgung:
Telefon: 0511 - 7282 282
E-Mail: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de
Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Für Deutsche, die sich noch in der Ukraine aufhalten:
Telefon: +49 30 5000 3000.
Weitere Informationen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR
Sicherheitsinformationen für Frauen und Kinder
Download:
Krieg und Flucht machen vor allem Frauen und Kinder vulnerabel und damit gefährdet, Opfer von Verbrechen zu werden. Viele Menschen wollen im Moment denjenigen helfen, die aus der Ukraine kommen. Leider sind darunter auch manchmal Personen mit schlechten Absichten, die Ihre Notlage ausnutzen könnten, z. B. Menschenhändler*innen.
Daher beachten Sie bitte zu Ihrer Sicherheit:
- Geben Sie Ihren Pass nicht aus der Hand. Machen Sie ein Foto oder eine Kopie davon und schicken sie diese an eine Vertrauensperson.
- Behalten Sie Ihr Telefon jederzeit bei sich. Lernen Sie die Telefonnummer einer Vertrauensperson auswendig, die Ihnen helfen kann, wenn Sie hier in eine Notlage kommen. Vereinbaren Sie ein Codewort, das als Zeichen für eine Notlage dient.
- Fotografieren Sie das Autokennzeichen, bevor Sie in ein Auto einsteigen. Schicken Sie das Foto an eine Vertrauensperson. Wenn der/die Fahrer*in dagegen ist, steigen Sie lieber nicht ein.
- Wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Zimmer angeboten wird, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und schreiben Sie Name und Adresse auf. Sie haben das Recht sich an dieser Adresse anzumelden und von der Stadt finanzielle Hilfe zu bekommen.
- Sie haben in Deutschland das Recht auf einen Arbeitsvertrag und Mindestlohn (circa 10 Euro pro Stunde). Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand schnell viel Geld verspricht.
- Notieren Sie die Namen und die Telefonnummern von Hilfsorganisationen. Hilfsangebote für Geflüchtete sind in Deutschland kostenlos. Zahlen Sie nicht an angebliche Vermittler*innen.
- Menschenhändler*innen oder Zuhälter*innen sind nicht nur Männer. Sie sollten auch Frauen nicht blind vertrauen. Bleiben Sie mit Verwandten, Freund*innen und anderen Geflüchteten in Kontakt.
- Wenn Sie in einer Zwangslage oder Gefahr sind, melden Sie sich bei Gewalt gegen Frauen: Tel. 08000 116 016 (Rund um die Uhr, alle Sprachen)
- in Notfällen: Polizei: 110
Allgemeines
Aktuelle Übersicht über mehrsprachige Infos für Familien aus der Ukraine vom Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen NZFH / bzw.. Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA
Allgemeine Informationen für Staatsbürger*innen der Ukraine und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung: (bislang nur auf deutsch)
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine finden Sie beim Bundesinnenministerium:
Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: (auch auf ukrainisch):
Das BMI hat die Hauptgeschäftsstelle über die Freischaltung der ersten Basisversion eines Hilfe-Portals für Vertriebene aus der Ukraine unterrichtet, das unter folgendem Link erreichbar ist:
https://www.germany4ukraine.de/
Die Agentur für Arbeit Hildesheim informiert Sie über die regionalen- und zentralen Dienstleistungen der Bundesagentur im Kontext der Fluchtbewegung.
Sie unterstützt Sie auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt, wenn Sie eine Beschäftigung suchen.
und beratet rund um das Thema Arbeit oder Ausbildung
Gesundheit
Die wichtigsten Informationen zu den Corona-Schutzimpfungen auf Ukrainisch finden Sie unter
https://impfen-schuetzen-testen.de/uk/#start
Aktuelle Informationen zum Infektionsschutz auf Ukrainisch zum Download:
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/
Hilfe bei psychosozialen Problemen (Trauma)
Wegweiser des sozialpsychiatrischen Diensts (PDF, 533 kB)
Wegweiser des sozialpsychiatrischen Diensts_ukrainisch (PDF, 540 kB)
Помощь в решении психосоциальных проблем (PDF, 545 kB, Hilfe bei psychosozialen Problemen Russisch)
NTFN_Einlegeblatt Ukrainisch_2022_Deutsch (PDF, 363 kB)
Допомога у вирішенні психосоціальних про (PDF, 549 kB, Hilfe bei psychosozialen Problemen Ukrainisch)
Haustiere
Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine kommt es vermehrt dazu, dass Flüchtende aus der Ukraine auch in Niedersachsen mit ihren Heimtieren ankommen.
Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die nach Deutschland verbracht werden, müssen von einem EU-Heimtierausweis begleitet werden und gegen Tollwut geimpft sein. Zusätzlich zur amtlich dokumentierten Tollwutimpfung ist ein Test über die Wirksamkeit der Impfung erforderlich (Antikörpertiterbestimmung).
Vor dem Hintergrund, dass die meisten Tierhalter dies aufgrund der aktuellen Situation vermutlich nicht vorweisen können, hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Erlass vom 25.03.2022 festgelegt, dass bis zum 31.08.2022 die Verbringung der mit den Flüchtenden aus der Ukraine mitgebrachten Heimtiere nach Niedersachsen gemäß Artikel 32 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 als genehmigt gilt sofern:
➢ die betroffenen Flüchtenden unverzüglich nach ihrer Ankunft in Niedersachsen die mitgebrachten Heimtiere unter Angabe des Unterbringungsortes sowie der Kontaktdaten des Tierhalters beim zuständigen Veterinäramt anzeigen,
➢ die Anzahl der Heimtiere gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. Nr. 576/2013 je 5 Tiere pro Art nicht überschreitet und
➢ die Heimtiere nicht zum Eigentumsübergang auf einen Dritten bestimmt sind.
Informationen zur Anmeldung von Heimtieren:
Wenn Sie Ihre Haustiere mit nach Deutschland gebracht haben, füllen Sie bitte das "Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine" aus und senden es zusammen mit dem unterschriebenen „Merkblatt zum Umgang mit mitgebrachten Hunden und Katzen aus der Ukraine" per Mail oder Post an das Veterinäramt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreishildesheim.de
Adresse:
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
Sofern die mitgebrachten Hunde, Katzen oder Frettchen nicht geimpft oder gechippt sind sowie nicht über einen gültigen EU-Heimtierausweis sowie eine Antikörperbestimmung verfügen, sollten die Tierhalter umgehend einen praktizierenden Tierarzt aufsuchen. Die Tiere sind in der Familie, bzw. einem festen Personenkreis, zu separieren. Die Hunde sind an der Leine zuhalten und der Kontakt zu fremden Personen und Tieren ist zu vermeiden. Die Checkliste zur Einfuhruntersuchung ist zu den praktischen Tierärzten mitzunehmen und von diesen auszufüllen. Auch die Checkliste sollte nach der Untersuchung dem Veterinäramt an die oben angegebene Adresse zugesendet werden.