Jäger*innenprüfung

Die Erteilung eines Jagdscheins setzt eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung voraus. Die Jägerprüfung in Niedersachsen umfasst drei Prüfungsabschnitte, das Jagdliche Schießen, die Schriftliche und die Mündlich-praktische Prüfung. Die Zulassung zur Jägerprüfung muss bei der Jagdbehörde beantragt werden.

Damit Ihnen die Zulassung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 15 ½ Jahre alt, am Tag vor Beginn der Prüfung
  • Körperliche Eignung
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, sollte ein Vorbereitungskurs besucht werden. Dieser wird im Landkreis Hildesheim von der Jägerschaften Hildesheim und der Jägerschaft Alfeld angeboten. Zukünftig soll die Teilnahme verpflichtend sein.

Aktuelle Prüfungstermine für 2026

  • 24./25. April: Schießprüfung Jägerschaft Hildesheim
  • 9. Mai: Schießprüfung Jägerschaft Alfeld
  • 14. Juni: Schriftliche Prüfung
  • 20. Juni: Mündlich-praktische Prüfung

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 100.

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Jäger- und Falknerprüfungsverordnung (JFPVO)