Europäischer Feuerwaffenpass: Ihr Reisedokument für Waffen

Wer Schusswaffen oder Munition in einen anderen EU-Staat mitnehmen möchte, braucht einen Europäischen Feuerwaffenpass. 

Wenn Sie im Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition sind und diese Gegenstände in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) mitnehmen und anschließend wieder zurück nach Deutschland bringen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP).

Wenn Sie bereits im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) sind, erfüllen Sie auch die Voraussetzungen für die Erteilung eines EFP.

Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in ein Land, das kein Mitgliedsstaat der EU ist, ist nicht die Waffenbehörde zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 109.

Rechtsgrundlagen

  • § 32 Waffengesetz (WaffG)